Als
Termingeld bezeichnet man eine Geldanlage, die befristet festgelegt werden,
d.h. für eine im Vorhinein bestimmte Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung
der Geldanlage ist beim Termingeld in der Regel nicht möglich, zumindest
nicht ohne Kosten: Erlaubt die Bank einen Zugriff auf die Geldanlage während
der Laufzeit, so werden dafür Verzugszinsen fällig. Alternativ lässt
sich Termingeld auch beleihen.
Beim Termingeld existieren im Wesentlichen zwei unterschiedliche Typen: Festgeld
sowie Kündigungsgeld. Unter Festgeld versteht man eine Geldanlage, die
über eine festgesetzte Laufzeit angelegt wird. Die Verzinsung der Geldanlage
erfolgt beim Festgeld erst ganz am Ende der Laufzeit. Im Anschluss an diese
Frist kann die Geldanlage als Festgeld verlängert (prolongiert) werden,
oder sie wird in Form einer Sichteinlage weitergeführt. In diesem Fall
ist die Geldanlage nach Laufzeit-Ende genau wie Tagesgeld ohne eine Kündigungsfrist
täglich verfügbar. Allerdings fällt die Verzinsung bei der Sichteinlage
dann bedeutend geringer aus als bei der Festgeldanlage.
Beim Kündigungsgeld ist das Guthaben mit einer vertraglich vereinbarten
Kündigungsfrist belegt. Während dieser Zeit ist die Geldanlage für
den Kunden nicht verfügbar. Auch bei dieser Form der Geldanlage werden
die Zinsen erst nach Ende der Kündigungsfrist gutgeschrieben. Der Zinssatz
ist beim Kündigungsgeld in aller Regel variabel. Ist die Kündigungsfrist
abgelaufen, kann wieder normal auf die Geldanlage zugegriffen werden.
Gegenüber anderen Formen der Geldanlage - wie etwa dem immer beliebteren
Tagesgeld - hat Termingeld in letzter Zeit an Bedeutung verloren.
